Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
0 € bei Fremdverschulden, 750-€-Bagatellgrenze, Teilschuld und Kasko, die Kostenfrage klar erklärt von Crash24 Kfz-Gutachter Bremen.
Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Gutachters in der Regel vollständig, bei klarer Haftung der Gegenseite kostet Sie das Gutachten 0 €. Voraussetzung: Der Schaden liegt über der sogenannten Bagatellgrenze von rund 750 €. Bei Teilschuld zahlt die Versicherung anteilig, bei Eigenverschulden tragen Sie die Kosten selbst, oder Ihre Vollkasko springt ein. Was im Einzelfall gilt, erklären wir hier als unabhängige Kfz-Gutachter aus Bremen.
für Sie bei Fremdverschulden, die gegnerische Versicherung zahlt
Bagatellgrenze, darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag
bis das Gutachten im Regelfall fertig ist
Auf dieser Seite
- Fremdverschulden: 0 € für Sie
- Bagatellgrenze 750 €
- Teilschuld, Eigenverschulden, Kasko
- So läuft es bei Crash24
- Rechenbeispiel
- Häufige Fragen
Fremdverschulden: Die gegnerische Versicherung zahlt, 0 € für Sie
Wer einen Unfall nicht verschuldet hat, hat Anspruch auf vollständigen Schadenersatz (§ 249 BGB). Dazu gehören nicht nur Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall, sondern ausdrücklich auch die Kosten des Sachverständigen. Sie dürfen den Gutachter frei wählen, der Bundesgerichtshof hat die freie Gutachterwahl mehrfach bestätigt. Sie müssen also weder den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren noch in Vorleistung gehen: Wir rechnen direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab.
- Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden): der Gegner trägt die Schuld
- Schaden über der Bagatellgrenze: in der Rechtsprechung rund 750 €
- Freie Gutachterwahl: Sie bestimmen, wer begutachtet
- Keine Vorleistung: Direktabrechnung mit der gegnerischen Versicherung
Bagatellgrenze: Ab wann lohnt sich ein Gutachten?
Liegt der Schaden erkennbar unter etwa 750 €, sprechen Gerichte von einem Bagatellschaden. Dann reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, und die Versicherung muss ein Vollgutachten nicht erstatten. Die Grenze ist kein festes Gesetz, sondern Rechtsprechung, je nach Gericht liegt sie zwischen 700 und 1.000 €. Wichtig: Was von außen wie ein Kratzer aussieht, ist bei modernen Fahrzeugen mit Sensoren, Lack und Anbauteilen schnell ein Schaden von 1.500 € und mehr. Im Zweifel lohnt sich der Anruf beim Gutachter: Wir schätzen vorab ehrlich ein, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, ohne Kosten für Sie.
Teilschuld, Eigenverschulden, Kasko: Wer zahlt dann?
- Teilschuld (z. B. 70/30): Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachterkosten anteilig, hier 70 %. Den Rest tragen Sie oder Ihre Vollkasko.
- Eigenverschulden: Sie zahlen den Gutachter selbst. Bei Vollkasko regelt die Versicherung nach ihren Bedingungen, oft mit eigenem Gutachter oder per Werkstatt-Kostenvoranschlag.
- Schuldfrage unklar: Gerade dann ist ein unabhängiges Gutachten wertvoll, es sichert Beweise, bevor Spuren verschwinden.
- Firmenfahrzeuge: Gleiche Regeln: Fuhrparks betreuen wir im Schadenmanagement für Firmenkunden →
So läuft es bei Crash24 ab
Sie rufen an oder schicken ein Foto per WhatsApp. Wir sagen Ihnen sofort, ob ein Gutachten sinnvoll ist. Die Besichtigung findet meist noch am selben Tag statt, in Bremen, Syke, Stuhr, Delmenhorst oder Bassum, bei Ihnen vor Ort oder in der Werkstatt. Das Unfallgutachten ist im Regelfall innerhalb von 24 Stunden fertig und geht direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt. Die Gutachterkosten rechnen wir bei Fremdverschulden direkt mit der Versicherung ab; Sie bekommen keine Rechnung. Kürzt die Versicherung später, helfen wir mit einer Stellungnahme zur Kürzung.
Wer die Gutachten erstellt: M.Sc. A. Göcmen, personenzertifizierter Kfz-Sachverständiger. Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter Leistungen.
Und was direkt am Unfallort zu tun ist: Unfall in Bremen, was tun? Die 7 Schritte.
Rechenbeispiel
- Reparaturkosten laut Gutachten: 4.200 €
- Gutachterkosten: rund 600 € (nach Schadenhöhe gestaffelt)
- Fremdverschulden 100 %: Versicherung zahlt 4.200 € + 600 € + Wertminderung + Nutzungsausfall; Ihr Anteil: 0 €
- Teilschuld 70/30: Versicherung zahlt 70 % von allem; Gutachterkosten 420 €, Ihr Anteil 180 € (ggf. über Vollkasko)
Wie hoch das Honorar je nach Schadenhöhe ausfällt, zeigt die Tabelle im Ratgeber Was kostet ein Kfz-Gutachten?.
Häufige Fragen: Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Der Gutachter der Versicherung arbeitet im Auftrag der Gegenseite.
Nein. Bei Fremdverschulden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab. Sie unterschreiben lediglich eine Abtretungserklärung für die Gutachterkosten.
Kürzungen sind häufig und in vielen Fällen nicht berechtigt, der Geschädigte darf sich auf ein übliches Honorar verlassen. Wir prüfen jede Kürzung fachlich; die rechtliche Klärung übernimmt auf Wunsch Ihr Anwalt. Mehr dazu: Versicherung zahlt weniger als im Gutachten.
In der Regel ja: Bei vollständiger Haftung der Gegenseite gehören die Kosten eines Rechtsanwalts zum ersatzfähigen Schaden. Wir arbeiten mit Fachanwälten für Verkehrsrecht in Bremen und Syke zusammen.
Die Kosten richten sich nach der Schadenhöhe, bei kleineren Schäden einige hundert Euro. Bei Eigenverschulden oder Wertgutachten nennen wir Ihnen den Preis vorab verbindlich. Für Bagatellschäden empfehlen wir oft den günstigeren Kostenvoranschlag.
Unfall gehabt? Wir klären die Kostenfrage vorab, kostenlos
Ein Anruf genügt: Wir sagen Ihnen ehrlich, ob die gegnerische Versicherung zahlt, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist, und kommen meist noch am selben Tag zu Ihnen. Rund um die Uhr erreichbar per Telefon und WhatsApp: 01520 3969524.
Stand: September 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; die Ansprüche hängen vom Einzelfall und der Haftungsquote ab.
Kostenfrage klären lassen
Kurz schildern, was passiert ist, wir melden uns am selben Werktag und sagen Ihnen, wer den Gutachter zahlt.
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- Antwort am selben Werktag
- DIN EN ISO/IEC 17024
- Bremen und Syke